www.Koelner-Bestatter.de  
 
 
Fragen & Antworten
 

Fragen und Antworten

Die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge werfen viele Fragen auf. Einige möchten wir an dieser Stelle beantworten. Sollten Sie darüber hinausgehende Informationen wünschen, helfen wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

  nach Oben

Warum ist die Bestattungsvorsorge wichtig?

Eine Vorsorge gibt Ihnen Sicherheit. Alle Dinge, die Ihre Bestattung betreffen, haben Sie nach freier Entscheidung eigenverantwortlich geregelt. Insbesondere ist darin auch die Finanzierung der Bestattungskosten festgelegt. Bestattungsvorsorge bedeutet immer Entlastung der Angehörigen. Sowohl psychisch als auch finanziell.
Sie überlassen es nicht dem Zufall, wie Ihre Bestattung durchgeführt werden soll.

  nach Oben

Welche Bestattungsarten sind möglich?

Die Bestattungsart richtet sich grundsätzlich nach Ihrem Willen. In der Regel wird man an dem für den Wohnort zuständigen Friedhof bestattet. Ausnahmen sind möglich.

Die Erdbestattung

Für die Erdbestattung ist keine besondere Willenserklärung erforderlich. Zuständig sind städtische, kommunale oder kirchliche Friedhofsverwaltungen. Es wird meistens zwischen Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten unterschieden.

Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt. In Köln werden als Reihengrab derzeit nur die sog. pflegefreien Grabkammern angeboten. Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten endet nach 12 Jahren. Ein Wiedererwerb einer pflegefreien Grabkammer ist nach dem Ablauf der Ruhefrist - ohne eine weitere Beisetzung - auf Antrag für weitere 12 Jahre möglich. Die Gräber werden als einheitliche Rasenfläche angelegt. Eine individuelle Gestaltung ist nicht möglich.
Die Wahlgrabstätten können vom Antragsteller ausgewählt werden. Nach Ablauf der Ruhefrist besteht eine Option des Nachkaufes. Bei den Wahlgrabstätten wird noch einmal zwischen Einzelstelle, Doppel- oder Mehrfachstelle und dem Tiefgrab (zwei Bestattungen übereinander) unterschieden. Das Nutzungsrecht bei Wahlgrabstätten wird zunächst beim Ersterwerb auf 25 Jahre verliehen (einzelne Friedhofsteile 30 Jahre).


Die Feuerbestattung

Die Feuerbestattung ist genehmigungspflichtig. Sie bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Willenserklärung. Die Willenserklärung kann von Ihnen zu Lebzeiten selbst geschrieben worden sein oder wenn keine Willenserklärung im Todesfall vorliegt von dem nächsten Verwandten oder 'Verlobten' (so sieht es das Bestattungsgesetz NRW vor) abgegeben werden.

Zweifelsfrei ist immer die eigenhändig formulierte Willenserklärung. Auch ein Grund mehr, Vorsorge zu treffen. Für besondere Beisetzungsformen wie  Urnenseebestattung und Aschenverstreuung ist die Willensbekundung in Testamentsform laut Gesetz notwendig.

Ähnlich wie bei der Erdbestattung bieten die Friedhofsverwaltungen Urnenwahlgräber und zum Teil auch die sog. "anonymen" und "pflegefreien" Urnengrabstätten an. Ein pflegefreies Urnengrab ist - wie die pflegefreie Grabkammer bei der Erdbestattung, als Rasenfläche angelegt. Eine individuelle Grabgestaltung ist nicht möglich. Die Pflege obliegt ausschließlich der Friedhofsverwaltung. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhefristen sind gleichgesetzt mit der Erdbestattung.
Im Gegensatz zu den anonymen Gräbern ist man als Angehöriger bei der Beisetzung anwesend. Auf der Grabstätte wird seitens der Friedhofsverwaltung eine unbeschriftete, ebenerdige Platte verlegt. Hierauf kann ein spezieller Schriftstein im Format: 35cm x 35cm oder Grabschmuck etc. abgelegt werden. Bei der Auswahl von Schriftsteinen sind wir Ihnen behilflich.

Die Urnenseebestattung

Eine spezielle Form der Feuerbestattung ist die Urnenseebestattung. Auch sie ist genehmigungspflichtig und bedarf einer besonderen Willenserklärung.

Die Urne wird von einer zugelassenen Reederei außerhalb der Dreimeilenzone nach Seemannsbrauch auf hoher See beigesetzt.

Für die Urnenseebestattung sind Spezial-Urnen erforderlich.

Die Urnenseebestattung kann in aller Stille erfolgen oder durch die Teilnahme von Trauergästen an Bord.

In jedem Fall erhalten die Angehörigen vom Kapitän einen Auszug aus dem Schiffstagebuch in dem Datum und genaue Position der Bestattung auf einer Schiffskarte vermerkt sind.

  nach Oben

Welche Gestaltungsmöglichkeiten sind gegeben?

Über das Thema Bestattungsart und Art der Grabstätte konnten Sie sich auf dieser Seite genau informieren. Gerne sind wir Ihnen beim Abwägen der Entscheidungen behilflich. Wenn eine neue Grabstätte erworben werden soll, vereinbaren wir für Sie einen Termin mit der zuständigen Friedhofsverwaltung bzw. dem Gartenmeister des Friedhofes.
Der Termin der Trauerfeier bzw. der Bestattung wird ebenfalls unter Berücksichtigung der Vorstellungen von Angehörigen mit der Friedhofsverwaltung und dem Geistlichen abgestimmt.
Generell ist der Gemeindepfarrer bzw. die Gemeindepfarrerin des Wohnortes des Verstorbenen für die Feierlichkeit zuständig. Bestehen persönliche Beziehungen zu einem anderen Pfarrer, kann auch dieser auf Wunsch die Feierlichkeit übernehmen. Sind Sie keiner Kirche zugehörig, können wir Ihnen freireligiöse Redner empfehlen, die sich Ihrer Wünsche annehmen.

Die Besonderheiten der verschiedenen kirchlichen Riten werden mit Ihnen abgesprochen.
Selbstverständlich kann auch jemand aus dem Familien- oder Freundeskreis die Traueransprache halten. Grundsätzlich kann der gesamte Ablauf nach Ihren besonderen Wünschen gestaltet werden.

Hierfür steht Ihnen auch die TRAUERHALLE AHLBACH zur Verfügung.

  nach Oben

Blumenschmuck und musikalische Umrahmung

Die Hinterbliebenen können ein Arrangement auf Empfehlung des Floristen zusammenstellen, und wir kümmern uns dann um alles Weitere. Die Auswahl der Blumen richtet sich nach Ihren Wünschen -z.B. Lieblingsblumen -oder wird vom Florist der Jahreszeit entsprechend angepasst. Üblich ist ein Blumenschmuck auf dem Sarg. An diesem Schmuck kann eine Schleife mit einer persönlichen Widmung befestigt werden oder man gibt zusätzlich einen Kranz oder ein Gesteck in Auftrag.
Die Floristen bringen die in Auftrag gegebenen Blumen direkt zum Friedhof bzw. in die Friedhofskapelle. Von dort aus kümmern wir uns um die Gestaltung und Dekoration des Blumenschmucks. Im Anschluss an die Trauerfeier werden die Blumen zur Grabstätte gebracht bzw. bei anonymen Beisetzungen oder Trauerfeiern ohne Beisetzung an einem Ehrenmal abgelegt.
Zu einer würdevoll gestalteten Trauerfeier gehört auch die musikalische Umrahmung. Von kirchlicher über klassische bis hin zu moderner Musik kann alles nach Ihren Wünschen arrangiert werden. Ist auf dem Friedhof keine Orgel vorhanden, stellen wir ein Musikinstrument bzw. Abspielgeräte zur Verfügung. Es ist sinnvoll und hilfreich, die Musikwünsche mit dem zuständigen Pfarrer abzustimmen. Er kann auch Vorschläge unterbreiten, die dann mit der Traueransprache und der Abschiedszeremonie abgestimmt werden. Im Vorsorgegespräch geben wir Ihnen gerne Anregungen für eine Gestaltung mit Solisten oder Ensembles, wie z.B Bläser- oder Streichquartett.

  nach Oben

Traueranzeige und Trauerdrucksachen

Die Traueranzeige in einer Tageszeitung dient zur Bekanntgabe des Sterbefalles. Gleichzeitig ist sie die Einladung an alle Freunde und Bekannte zur Trauerfeier bzw. Bestattung. aber auch eine Gelegenheit noch einmal etwas über die Umstände. die zum Tod geführt haben. zu sagen oder in Form eines Gedichtes I oder Psalms etwas über die Lebensphilosophie des Verstorbenen auszudrücken. Die Traueranzeige kann auch nach der Bestattung veröffentlicht werden. Z.B. wenn Sie eine Verabschiedung im engsten Familien- und Freundeskreis wünschen.

Die Trauerdrucksachen sind als persönliche Einladung für Verwandte, Freunde und Bekannte gedacht, die über die Tageszeitung nicht erreicht werden können. Bei der Formulierung der Anzeige sind wir behilflich. Wir verfügen über eine umfangreiche Textsammlung und halten eine große Auswahl Trauerpapiere bereit. Die hausinternen Druckeinrichtungen garantieren die Erstellung innerhalb weniger Stunden. Sofern die Trauerdrucksachen direkt von uns verschickt werden sollen, ist es sinnvoll, eine Adressenliste in unserem Haus zu hinterlegen.

  nach Oben

Grabmal und Grabpflege

Ein Grabmal ist eine Gedenkstätte für die Lebenden und die Erinnerung an den Verstorbenen. Grundsätzlich kann auf jedem Grab ein Grabmal aufgestellt werden, entsprechend der jeweiligen Friedhofsordnung.

Bei der Auswahl des Grabmals leisten wir Ihnen mit unserer Musterausstellung gerne Hilfestellung.

Die gärtnerische Anlage des Grabes erfolgt meist über eine Friedhofsgärtnerei. Um eine Grabpflege sicherzustellen, kann diese bereits zu Lebzeiten über einen Dauergrabpflegevertrag gesichert werden.
Gerne zeigen wir Ihnen unsere Mustergräber und informieren Sie über alle Einzelheiten.

Selbstverständlich kann die Pflege der Grabstätte teilweise oder gänzlich durch Angehörige erfolgen. Dies ist oft auch in der Trauerbewältigung besonders hilfreich.

  nach Oben

Welche Dokumente sind im Sterbefall erforderlich?

Ihre Personenstandsdokumente sollten in jedem Fall geordnet sein.

Folgende Personenstandsdokumente werden im Sterbefall zur Vorlage beim zuständigen Standesbeamten dringend im Original bzw. mit amtlich beglaubigter Kopie benötigt:


Bei Verheirateten:
Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
(oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)


Bei Verwitweten:
Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
(oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) und zusätzlich: Sterbeurkunde des Ehepartners


Bei Geschiedenen:

Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
(oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
und zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk


Bei Ledigen:
Personalausweis, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch der Eltern

Andere wichtige Dokumente, die für die Bestattung und die "weitere Abwicklung" wichtig sind:

Graburkunde bzw. Flur- und Grabbezeichnung, sofern schon eine Grabstätte vorhanden ist. Rentenbescheid bzw. Rentenaktenzeichen (auch von Betriebs- und Zusatzrenten), Versicherungsscheine (Sterbe- oder Lebensversicherung) Versichertenkarte der Krankenkasse, Willenserklärung zur Feuerbestattung.

Was darüber hinaus noch im Einzelfall benötigt wird, sagen wir Ihnen.

Unsere Empfehlung:
Verfügungen, die eine Bestattung betreffen, gehören nicht ins Testament, da der Einblick ins Testament zum Teil Wochen dauern kann.

  nach Oben

Was kostet eine Bestattung?

Die Durchführung einer Bestattung und somit auch die Kosten hängen von vielen einzelnen Faktoren ab. Sie richten sich jedoch immer nach Ihren persönlichen Vorstellungen. Ganz pauschal formuliert könnte man sagen, dass eine Bestattung immer "standesgemäß" sein soll. Was standesgemäß ist, können Sie am besten selbst bestimmen, denn Sie wissen was dem gelebten Leben am besten gerecht wird.
Diese Entscheidung anderen, zumeist betroffenen Angehörigen zu überlassen, ist oft sehr schwierig.

Ein Mindestangebot von möglichen Bestattungskosten ersehen Sie In den nachfolgenden Preisübersichten.

Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich zusammen:

  • aus den Leistungen des Bestattungsunternehmens
  • aus den kommunalen Friedhofsgebühren
  • aus den für Sie vermittelten Leistungen anderer Firmen (Floristen, Gaststätten, Zeitungsverlage usw.)


Kostenbeispiele ersehen Sie in den nachfolgenden Tabellen :

Zunächst ein Beispiel für eine komplette Bestattung mit allen anfallenden Kosten:

Leistung des Bestattungsunternehmens*
 
2.997,44 EUR
Friedhofsgebühren für ein Wahlgrab
 
2.202,00 EUR
Vermittelte Leistungen (Blumen, Zeitung usw.)
 
600,00 EUR
Gesamtkosten (Stand 01 /2004)
 
5.799,44 EUR



Im folgenden nun Beispiele für die Leistungen unserer Häuser (also ohne Friedhofsgebühren und vermittelte Leistungen) bei unterschiedlichen Bestattungsarten.

(Preise: Stand 01/2003)

Anonyme Bestattung mit Trauerfeier z.B.:

 
1.464.00 EUR
+16% MwSt.
 
234.24 EUR
   
1.698,24 EUR

 

Erdbestattung mit Kiefernholzsarg und Trauerfeier z.B.:

 
1.624,00 EUR
+16% MwSt.
 
259,84 EUR
   
1.883,84 EUR

 

Erdbestattung mit Eichenholzsarg in hand-werklicher Verarbeitung und Trauerfeier z.B.:

 
2.584,00 EUR
+16% MwSt.
 
413,44 EUR
   
2.997,44 EUR

 

Urnenbestattung mit Trauerfeier z.B. :

 
1.509,00 EUR
+16% MwSt.
 
241,44 EUR
   
1.750,44 EUR

 

Urnenbestattung mit Trauerfeier z.B. :

 
1.881,00 EUR
+16% MwSt.
 
300,96 EUR
   
2.181,96 EUR

 

  nach Oben

Leistungen des Bestattungsunternehmens
  • Qualifiziertes Beratungsgespräch
  • Sarg mit Deckengarnitur und Sterbewäsche
  • Urne (bei der Urnenbestattung)
  • Kerzendekoration in der Trauerhalle
  • Betreuung, Organisation und Arrangieren der Trauerfeier/Beerdigung
  • Beurkundung beim Standesamt in Köln
  • Terminabsprache und Korrespondenz mit dem Friedhofsamt
  • Terminabsprache mit dem zuständigen Pfarrer bzw. Trauerredner
  • Einbettung und Versorgung des Verstorbenen
  • Überführung des Verstorbenen innerhalb des Stadtgebietes Köln
  • Beantragung von Sterbegeldern
  • Abmeldung von Renten
  • Beantragung von Vorschusszahlungen für Witwen und Witwer (Sterbevierteljahr)
  • Anschreiben an Institutionen

Zusätzliche Leistungen:

  • Überführungen von und nach auswärts (auch weltweit)
  • Erstellung von Trauerdrucksachen, Dankkarten und Gedenkzetteln
  • Vermittlung und Gestaltung von Zeitungsanzeigen
  • Blumendekorationen
  • Musikalische Gestaltung der Trauerfeier
  • Fotografien
  • Grabkreuze
  • Vermittlung der Grabpflege
  • Schriftsteine bei pflegefreien Gräbern
  • Vermittlung von Grabsteinen
  • Abschiednahmen in hauseigenen Räumen
  • Bereitstellung einer repräsentative Trauerhalle
  • Ihre besonderen Vorstellungen


Zu unserer Leistung kommen noch die städtischen Einäscherungs- und Friedhofsgebühren, die Sie bitte der aktuellen Übersicht entnehmen können.

  nach Oben
Ahlbach
Dahlmeyer
Deutsch
Huth
Linden
Mann
Winzen & Feith
 
Aktuelles
Aktuelle Informationen finden Sie hier