Fragen und Antworten
Die Themen Bestattung und Bestattungsvorsorge werfen viele Fragen
auf. Einige möchten wir an dieser Stelle beantworten. Sollten
Sie darüber hinausgehende Informationen wünschen, helfen
wir Ihnen gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Warum ist die Bestattungsvorsorge
wichtig? Eine Vorsorge gibt Ihnen Sicherheit. Alle Dinge,
die Ihre Bestattung betreffen, haben Sie nach freier Entscheidung
eigenverantwortlich geregelt. Insbesondere ist darin auch die Finanzierung
der Bestattungskosten festgelegt. Bestattungsvorsorge bedeutet immer
Entlastung der Angehörigen. Sowohl psychisch als auch finanziell.
Sie überlassen es nicht dem Zufall, wie Ihre Bestattung durchgeführt
werden soll.
Welche Bestattungsarten
sind möglich? Die Bestattungsart richtet sich grundsätzlich
nach Ihrem Willen. In der Regel wird man an dem für den Wohnort
zuständigen Friedhof bestattet. Ausnahmen sind möglich.
Die Erdbestattung Für
die Erdbestattung ist keine besondere Willenserklärung erforderlich.
Zuständig sind städtische, kommunale oder kirchliche Friedhofsverwaltungen.
Es wird meistens zwischen Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten
unterschieden.
Reihengräber werden von der Friedhofsverwaltung zugeteilt.
In Köln werden als Reihengrab derzeit nur die sog. pflegefreien
Grabkammern angeboten. Das Nutzungsrecht an diesen Grabstätten
endet nach 12 Jahren. Ein Wiedererwerb einer pflegefreien Grabkammer
ist nach dem Ablauf der Ruhefrist - ohne eine weitere Beisetzung
- auf Antrag für weitere 12 Jahre möglich. Die Gräber
werden als einheitliche Rasenfläche angelegt. Eine individuelle
Gestaltung ist nicht möglich.
Die Wahlgrabstätten können vom Antragsteller ausgewählt
werden. Nach Ablauf der Ruhefrist besteht eine Option des Nachkaufes.
Bei den Wahlgrabstätten wird noch einmal zwischen Einzelstelle,
Doppel- oder Mehrfachstelle und dem Tiefgrab (zwei Bestattungen
übereinander) unterschieden. Das Nutzungsrecht bei Wahlgrabstätten
wird zunächst beim Ersterwerb auf 25 Jahre verliehen (einzelne
Friedhofsteile 30 Jahre).
Die Feuerbestattung
Die Feuerbestattung ist genehmigungspflichtig. Sie bedarf einer
ausdrücklichen schriftlichen Willenserklärung. Die Willenserklärung
kann von Ihnen zu Lebzeiten selbst geschrieben worden sein oder
wenn keine Willenserklärung im Todesfall vorliegt von dem nächsten
Verwandten oder 'Verlobten' (so sieht es das Bestattungsgesetz NRW
vor) abgegeben werden.
Zweifelsfrei ist immer die eigenhändig formulierte Willenserklärung.
Auch ein Grund mehr, Vorsorge zu treffen. Für besondere Beisetzungsformen
wie Urnenseebestattung und Aschenverstreuung ist die Willensbekundung
in Testamentsform laut Gesetz notwendig.
Ähnlich wie bei der Erdbestattung bieten die Friedhofsverwaltungen
Urnenwahlgräber und zum Teil auch die sog. "anonymen"
und "pflegefreien" Urnengrabstätten an. Ein pflegefreies
Urnengrab ist - wie die pflegefreie Grabkammer bei der Erdbestattung,
als Rasenfläche angelegt. Eine individuelle Grabgestaltung
ist nicht möglich. Die Pflege obliegt ausschließlich
der Friedhofsverwaltung. Gesetzlich vorgeschriebene Ruhefristen
sind gleichgesetzt mit der Erdbestattung.
Im Gegensatz zu den anonymen Gräbern ist man als Angehöriger
bei der Beisetzung anwesend. Auf der Grabstätte wird seitens
der Friedhofsverwaltung eine unbeschriftete, ebenerdige Platte verlegt.
Hierauf kann ein spezieller Schriftstein im Format: 35cm x 35cm
oder Grabschmuck etc. abgelegt werden. Bei der Auswahl von Schriftsteinen
sind wir Ihnen behilflich.
Die Urnenseebestattung
Eine spezielle Form der Feuerbestattung ist die Urnenseebestattung.
Auch sie ist genehmigungspflichtig und bedarf einer besonderen Willenserklärung.
Die Urne wird von einer zugelassenen Reederei außerhalb der
Dreimeilenzone nach Seemannsbrauch auf hoher See beigesetzt.
Für die Urnenseebestattung sind Spezial-Urnen erforderlich.
Die Urnenseebestattung kann in aller Stille erfolgen oder durch
die Teilnahme von Trauergästen an Bord.
In jedem Fall erhalten die Angehörigen vom Kapitän einen
Auszug aus dem Schiffstagebuch in dem Datum und genaue Position
der Bestattung auf einer Schiffskarte vermerkt sind.
Welche Gestaltungsmöglichkeiten
sind gegeben? Über das Thema Bestattungsart und Art
der Grabstätte konnten Sie sich auf dieser Seite genau informieren.
Gerne sind wir Ihnen beim Abwägen der Entscheidungen behilflich.
Wenn eine neue Grabstätte erworben werden soll, vereinbaren
wir für Sie einen Termin mit der zuständigen Friedhofsverwaltung
bzw. dem Gartenmeister des Friedhofes.
Der Termin der Trauerfeier bzw. der Bestattung wird ebenfalls unter
Berücksichtigung der Vorstellungen von Angehörigen mit
der Friedhofsverwaltung und dem Geistlichen abgestimmt.
Generell ist der Gemeindepfarrer bzw. die Gemeindepfarrerin des
Wohnortes des Verstorbenen für die Feierlichkeit zuständig.
Bestehen persönliche Beziehungen zu einem anderen Pfarrer,
kann auch dieser auf Wunsch die Feierlichkeit übernehmen. Sind
Sie keiner Kirche zugehörig, können wir Ihnen freireligiöse
Redner empfehlen, die sich Ihrer Wünsche annehmen.
Die Besonderheiten der verschiedenen kirchlichen Riten werden mit
Ihnen abgesprochen.
Selbstverständlich kann auch jemand aus dem Familien- oder
Freundeskreis die Traueransprache halten. Grundsätzlich kann
der gesamte Ablauf nach Ihren besonderen Wünschen gestaltet
werden.
Hierfür steht Ihnen auch die TRAUERHALLE AHLBACH zur Verfügung.
Blumenschmuck und musikalische
Umrahmung Die Hinterbliebenen können ein Arrangement
auf Empfehlung des Floristen zusammenstellen, und wir kümmern
uns dann um alles Weitere. Die Auswahl der Blumen richtet sich nach
Ihren Wünschen -z.B. Lieblingsblumen -oder wird vom Florist
der Jahreszeit entsprechend angepasst. Üblich ist ein Blumenschmuck
auf dem Sarg. An diesem Schmuck kann eine Schleife mit einer persönlichen
Widmung befestigt werden oder man gibt zusätzlich einen Kranz
oder ein Gesteck in Auftrag.
Die Floristen bringen die in Auftrag gegebenen Blumen direkt zum
Friedhof bzw. in die Friedhofskapelle. Von dort aus kümmern
wir uns um die Gestaltung und Dekoration des Blumenschmucks. Im
Anschluss an die Trauerfeier werden die Blumen zur Grabstätte
gebracht bzw. bei anonymen Beisetzungen oder Trauerfeiern ohne Beisetzung
an einem Ehrenmal abgelegt.
Zu einer würdevoll gestalteten Trauerfeier gehört auch
die musikalische Umrahmung. Von kirchlicher über klassische
bis hin zu moderner Musik kann alles nach Ihren Wünschen arrangiert
werden. Ist auf dem Friedhof keine Orgel vorhanden, stellen wir
ein Musikinstrument bzw. Abspielgeräte zur Verfügung.
Es ist sinnvoll und hilfreich, die Musikwünsche mit dem zuständigen
Pfarrer abzustimmen. Er kann auch Vorschläge unterbreiten,
die dann mit der Traueransprache und der Abschiedszeremonie abgestimmt
werden. Im Vorsorgegespräch geben wir Ihnen gerne Anregungen
für eine Gestaltung mit Solisten oder Ensembles, wie z.B Bläser-
oder Streichquartett.
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Traueranzeige und
Trauerdrucksachen Die Traueranzeige in einer Tageszeitung
dient zur Bekanntgabe des Sterbefalles. Gleichzeitig ist sie die
Einladung an alle Freunde und Bekannte zur Trauerfeier bzw. Bestattung.
aber auch eine Gelegenheit noch einmal etwas über die Umstände.
die zum Tod geführt haben. zu sagen oder in Form eines Gedichtes
I oder Psalms etwas über die Lebensphilosophie des Verstorbenen
auszudrücken. Die Traueranzeige kann auch nach der Bestattung
veröffentlicht werden. Z.B. wenn Sie eine Verabschiedung im
engsten Familien- und Freundeskreis wünschen.
Die Trauerdrucksachen sind als persönliche Einladung für
Verwandte, Freunde und Bekannte gedacht, die über die Tageszeitung
nicht erreicht werden können. Bei der Formulierung der Anzeige
sind wir behilflich. Wir verfügen über eine umfangreiche
Textsammlung und halten eine große Auswahl Trauerpapiere bereit.
Die hausinternen Druckeinrichtungen garantieren die Erstellung innerhalb
weniger Stunden. Sofern die Trauerdrucksachen direkt von uns verschickt
werden sollen, ist es sinnvoll, eine Adressenliste in unserem Haus
zu hinterlegen.
Grabmal und Grabpflege
Ein Grabmal ist eine Gedenkstätte für die Lebenden und
die Erinnerung an den Verstorbenen. Grundsätzlich kann auf
jedem Grab ein Grabmal aufgestellt werden, entsprechend der jeweiligen
Friedhofsordnung.
Bei der Auswahl des Grabmals leisten wir Ihnen mit unserer Musterausstellung
gerne Hilfestellung.
Die gärtnerische Anlage des Grabes erfolgt meist über
eine Friedhofsgärtnerei. Um eine Grabpflege sicherzustellen,
kann diese bereits zu Lebzeiten über einen Dauergrabpflegevertrag
gesichert werden.
Gerne zeigen wir Ihnen unsere Mustergräber und informieren
Sie über alle Einzelheiten.
Selbstverständlich kann die Pflege der Grabstätte teilweise
oder gänzlich durch Angehörige erfolgen. Dies ist oft
auch in der Trauerbewältigung besonders hilfreich.
Welche Dokumente
sind im Sterbefall erforderlich? Ihre Personenstandsdokumente
sollten in jedem Fall geordnet sein.
Folgende Personenstandsdokumente werden im Sterbefall zur Vorlage
beim zuständigen Standesbeamten dringend im Original bzw. mit
amtlich beglaubigter Kopie benötigt:
Bei Verheirateten:
Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
(oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
Bei Verwitweten:
Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
(oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) und zusätzlich:
Sterbeurkunde des Ehepartners
Bei Geschiedenen:
Personalausweis, Familienstammbuch bzw. Heiratsurkunde
(oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
und zusätzlich: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
Bei Ledigen:
Personalausweis, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch der Eltern
Andere wichtige Dokumente, die für die Bestattung und die
"weitere Abwicklung" wichtig sind:
Graburkunde bzw. Flur- und Grabbezeichnung, sofern schon eine Grabstätte
vorhanden ist. Rentenbescheid bzw. Rentenaktenzeichen (auch von
Betriebs- und Zusatzrenten), Versicherungsscheine (Sterbe- oder
Lebensversicherung) Versichertenkarte der Krankenkasse, Willenserklärung
zur Feuerbestattung.
Was darüber hinaus noch im Einzelfall benötigt wird,
sagen wir Ihnen.
Unsere Empfehlung:
Verfügungen, die eine Bestattung betreffen, gehören nicht
ins Testament, da der Einblick ins Testament zum Teil Wochen dauern
kann.
Was kostet eine
Bestattung? Die Durchführung einer Bestattung und somit
auch die Kosten hängen von vielen einzelnen Faktoren ab. Sie
richten sich jedoch immer nach Ihren persönlichen Vorstellungen.
Ganz pauschal formuliert könnte man sagen, dass eine Bestattung
immer "standesgemäß" sein soll. Was standesgemäß
ist, können Sie am besten selbst bestimmen, denn Sie wissen
was dem gelebten Leben am besten gerecht wird.
Diese Entscheidung anderen, zumeist betroffenen Angehörigen
zu überlassen, ist oft sehr schwierig.
Ein Mindestangebot von möglichen Bestattungskosten ersehen
Sie In den nachfolgenden Preisübersichten.
Die Gesamtkosten einer Bestattung setzen sich zusammen:
- aus den Leistungen des Bestattungsunternehmens
- aus den kommunalen Friedhofsgebühren
- aus den für Sie vermittelten Leistungen anderer
Firmen (Floristen, Gaststätten, Zeitungsverlage usw.)
Kostenbeispiele ersehen Sie in den nachfolgenden Tabellen :
Zunächst ein Beispiel für eine komplette Bestattung mit
allen anfallenden Kosten:
| Leistung des Bestattungsunternehmens*
|
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2.997,44 EUR |
Friedhofsgebühren für ein Wahlgrab |
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2.202,00 EUR |
| Vermittelte Leistungen (Blumen, Zeitung
usw.) |
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600,00 EUR |
Gesamtkosten (Stand 01 /2004)
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5.799,44 EUR |
Im folgenden nun Beispiele für die Leistungen unserer Häuser
(also ohne Friedhofsgebühren und vermittelte Leistungen) bei
unterschiedlichen Bestattungsarten.
(Preise: Stand 01/2003)
| Anonyme Bestattung mit Trauerfeier
z.B.: |
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1.464.00 EUR |
+16% MwSt. |
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234.24 EUR |
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1.698,24
EUR |
| Erdbestattung mit Kiefernholzsarg
und Trauerfeier z.B.: |
|
1.624,00
EUR |
+16% MwSt. |
|
259,84 EUR |
| |
|
1.883,84
EUR |
| Erdbestattung mit Eichenholzsarg
in hand-werklicher Verarbeitung und Trauerfeier z.B.: |
|
2.584,00
EUR |
+16% MwSt. |
|
413,44 EUR |
| |
|
2.997,44
EUR |
| Urnenbestattung mit Trauerfeier
z.B. : |
|
1.509,00 EUR |
+16% MwSt. |
|
241,44 EUR |
| |
|
1.750,44
EUR |
| Urnenbestattung mit Trauerfeier
z.B. : |
|
1.881,00 EUR |
+16% MwSt. |
|
300,96 EUR |
| |
|
2.181,96
EUR |
Leistungen des Bestattungsunternehmens
- Qualifiziertes Beratungsgespräch
- Sarg mit Deckengarnitur und Sterbewäsche
- Urne (bei der Urnenbestattung)
- Kerzendekoration in der Trauerhalle
- Betreuung, Organisation und Arrangieren der Trauerfeier/Beerdigung
- Beurkundung beim Standesamt in Köln
- Terminabsprache und Korrespondenz mit dem Friedhofsamt
- Terminabsprache mit dem zuständigen Pfarrer
bzw. Trauerredner
- Einbettung und Versorgung des Verstorbenen
- Überführung des Verstorbenen innerhalb
des Stadtgebietes Köln
- Beantragung von Sterbegeldern
- Abmeldung von Renten
- Beantragung von Vorschusszahlungen für Witwen
und Witwer (Sterbevierteljahr)
- Anschreiben an Institutionen
Zusätzliche Leistungen:
- Überführungen von und nach auswärts
(auch weltweit)
- Erstellung von Trauerdrucksachen, Dankkarten
und Gedenkzetteln
- Vermittlung und Gestaltung von Zeitungsanzeigen
- Blumendekorationen
- Musikalische Gestaltung der Trauerfeier
- Fotografien
- Grabkreuze
- Vermittlung der Grabpflege
- Schriftsteine bei pflegefreien Gräbern
- Vermittlung von Grabsteinen
- Abschiednahmen in hauseigenen Räumen
- Bereitstellung einer repräsentative Trauerhalle
- Ihre besonderen Vorstellungen
Zu unserer Leistung kommen noch die städtischen Einäscherungs-
und Friedhofsgebühren, die Sie bitte der aktuellen Übersicht
entnehmen können.
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